Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten. 

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.

Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.
Eine Verpflichtung, die Ehe registrieren zu lassen besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Auf Antrag kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister erstellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

Der Antrag mit allen Unterlagen kann ganz einfach online eingereicht werden über den folgenden Link: Hier

oder aber schriftlich mit dem unter Formulare auf dieser Seite zur Verfügung stehenden Antragsformular.


Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich, z.B. bei einer gewünschten Namensänderung. Hier melden wir uns aber nach Eingang des Antrages online.

Zuständige Behörden
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, die im Ausland geheiratet hat, ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte.
Ergibt sich auch hieraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Bei Wohnsitz im Ausland kann der Antrag auch über eine der deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Diese leitet dann die Unterlagen an das zuständige Standesamt weiter.

Voraussetzungen:

  • Ein Ehegatte hat die deutsche Staatsangehörigkeit
    oder ist anerkannter Flüchtling
    oder Asylberechtigter
    oder staatenlos
  • Bei einer in Deutschland geschlossenen Konsulatsehe:
    beide Ehegatten haben ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Einer oder beide Ehegatten haben ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Hemer
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, Nachbeurkundung, Ehe

Infos im Überblick

Herr Markus Falk
Standesbeamter & Friedhofsverwaltung
02372 551-119
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 1
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Cindy Klinner
Standesbeamtin
02372 551-121
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 4
Hauptstrasse 209
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Frau Katja Schubert
02372 551-123
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 5
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

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Frau Annika Wiengarn
Standesbeamtin
02372 551-132
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 7
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

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