Ein Sterbefall - was muss ich tun?

Unsere Leistungen im Trauerfall

  • Beratung bei der Grabauswahl
  • Grabbereitung (öffnen und schließen des Grabes)
  • Gestellung der Trauerhalle und der Abschiedsräume
  • Hilfen bei der Beisetzung

 

Unsere Leistungen nach der Beisetzung

  • Ansprechpartner für alle Ihre Belange rund um die städtischen Friedhöfe
  • Pflege der Parkanlagen der Friedhöfe
  • Pflege der Gemeinschaftsgrabanlagen
  • Winterdienst auf den Friedhöfen
  • Unterhaltung der Anlagen (Wasserversorgung u.a.)
  • Gewährleistung der baulichen Sicherheit auf den Friedhöfen (Grabsteinkontrollen)

Für den Fall, dass einer Ihrer Angehörigen verstirbt, sollten Sie - nachdem eine Ärztin oder ein Arzt den Tod festgestellt hat, und Sie gegebenenfalls einen Priester verständigt haben - möglichst zeitnah ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen.

Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen wird Sie über alle weiteren Besorgungen beraten. Außerdem wird es Ihnen, wenn Sie das wünschen, auch die meisten Wege abnehmen - zum Beispiel standesamtliche Beurkundungen, Verhandlungen mit Versicherungen und so weiter.

Beurkundung von Sterbefällen

Verstirbt eine Person in Hemer, so wird der Sterbefall vom Standesamt Hemer beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

Benötigt werden

  • Sterbefallanzeige
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Nachweis letzter Wohnsitz
  • Personenstandsurkunden

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist nicht erforderlich, sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
 

Beurkundung von Sterbefällen

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für Beurkundungen von Sterbefällen.