Vorstellung der Planung und Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Fachdienst Verkehrsplanung und Straßenbau hat für die zukünftige Gestaltung des Straßenzuges Zeppelinstraße/Pestalozzistraße mehrere Varianten entwickelt. Am 7. April wurde die Planung den Anliegern und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hier geht es zur Präsentation

 

Der Straßenzug lässt sich in fünf Teilabschnitte unterteilen:

  1. Kleiststraße bis Am Ballo
  2. Am Ballo bis Berliner Straße/Stettiner Straße
  3. Berliner Straße/Stettiner Straße bis Berliner Straße/Danziger Straße
  4. Berliner Straße/Danziger Straße bis Ecke Zeppelinstraße/Pestalozzistraße
  5. Ecke Zeppelinstraße/Pestalozzistraße bis Hönnetalstraße

Für den ersten Abschnitt sind aufgrund der geringen Breite nur zwei Varianten sinnvoll möglich.
Für die Abschnitte 2 – 5 sind dann in Summe sechs Varianten erarbeitet worden.

 

Varianten „Pro Radverkehr“

Die Varianten 1 – 3 zeigen unterschiedliche Möglichkeiten einer Radverkehrsführung auf. So können beidseitig Schutzstreifen auf der Fahrbahn mit einer Breite von 1,50 m realisiert werden, die Fahrbahn hat dann eine Gesamtbreite von 8,00 m und die Gehwege jeweils ca. 2,50 m (Variante 1). Ebenso sind echte Radfahrstreifen mit je 1,85 m möglich, dann hat die Fahrbahn eine Gesamtbreite von ca. 9,70 m, die Gehwege können dennoch in 2,50 m erstellt werden (Variante 2). Alternativ sind aber auch bauliche Radwege auf Bordsteinniveau möglich. In diesem Fall verringert sich die Fahrbahn auf nur 6,00 m (eingeschränkte Begegnung Lkw/Lkw < 40 km/h), die Radwege haben eine Breite von 1,60 m zzgl. 0,50 m Sicherheitsabstand. Die Gehwege können dann aber nur noch in einer Breite von max. 2,40 m errichtet werden (Variante 3).

 

Varianten „Parken und Begrünung“

Die Varianten 4 und 5 thematisieren die Möglichkeiten, den ruhenden Verkehr im Straßenraum zu ordnen. Ein Parkstreifen, der aus gestalterischen und klimatischen Gründen durch Grünflächen mit Baumstandorten ergänzt werden sollte, kann bei Variante 4 in einer Breite von 2,00 m, und bei Variante 5 von 2,50 m, ausgeführt werden.

Variante 4 ermöglicht einen Schutzstreifen für Radfahrer, benötigt dafür aber eine Fahrbahnbreite von 8,25 m, wodurch die Gehwege nur in der Mindestbreite von 2,30 m ausgeführt werden können.

Variante 5 hat dann mit 6,50 m eine Fahrbahn in Regelbreite und mit 3,00 m eine komfortable Gehwegbreite, ausreichend für eine fakultative Ausschilderung mit „Gehweg, Radfahrer frei“.

 

Variante „variabler Mittelstreifen“

Variante 6 schließlich zeigt eine für Hemer neue Lösungsmöglichkeit mit einem Verfügungsstreifen in der Fahrbahnmitte auf. Dieser ca. 2,50 m breite Streifen ermöglicht gleichermaßen die Anlage von Querungshilfen, Abbiegespuren oder auch eines Grünstreifens, je nach Erfordernis.

Die Varianten sollen zunächst einmal die möglichen Gestaltungsprinzipien aufzeigen, sie sind zudem auch abschnittsweise untereinander kombinierbar (außer Radwegvarianten).

 

Die finale Entscheidung über die genaue Form des Ausbaus soll im Sommer 2022 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr unter der Beachtung der Anmerkungen und Rückmeldungen aus der Bürgerschaft getroffen werden.

Volker Block vom Fachdienst Verkehrsplanung und Straßenbau steht unter der Tel.-Nr.: 02372/551-328 (oder per E-Mail: zeppelinstrasse@​​hemer.de) gerne für Fragen, Anregungen und Hinweise zur Verfügung.

 

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Herr Volker Block
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