Stadt Hemer setzt sich für eine Reduzierung der Kreisumlage ein

Klage gegen Kreisumlage-Bescheid eingereicht – Bürgerinnen und Bürger vor zusätzlichen Belastungen schützen und medizinische Versorgung in Hemer sichern – Forderung einer differenzierten Kreisumlage.

Die Stadt Hemer fechtet den am 28. März 2024 eingegangenen Bescheid des Märkischen Kreises zur Kreisumlage in Teilen an und hat gegen diesen am letzten Montag, 29. April, Klage erhoben. Hintergrund ist die zusätzliche finanzielle Belastung und Überforderung der Kommunen durch die Mitfinanzierung der Märkischen Kliniken.

Die schwierige Finanzsituation der Märkischen Kliniken ist in den vergangenen Monaten öffentlich, vorrangig im Kreistag des Märkischen Kreises, diskutiert worden. Die Finanzierung der Kliniken mit Standorten in Lüdenscheid und Werdohl wird im Rahmen der Kreisumlage durch alle 15 kreisangehörigen Kommunen im Märkischen Kreis sichergestellt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass neben den Verlusten, die die Kliniken einfahren, ein hoher, millionenschwerer Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu leisten sein wird.

Als Eigentümer der Märkischen Kliniken hat der Märkische Kreis ein Sanierungskonzept für das Kreisklinikum Lüdenscheid beschlossen. Demnach sollen bis zum Jahr 2033 rund 153 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen investiert werden, dessen Ausfinanzierung über die allgemeine Kreisumlage gedeckt werden sollen. Allein bis 2026 sind Investitionen in Höhe von rund 54 Millionen Euro geplant, die erhebliche Zinslasten verursachen.

„Obwohl das Angebot des Kreisklinikums durch die Hemeraner Bürger kaum in Anspruch genommen wird, muss die Stadt Hemer einen erheblichen Anteil dieser Kosten tragen und gefährdet so zudem die medizinische Versorgung auf dem eigenen Stadtgebiet“, begründet Bürgermeister Christian Schweitzer das Vorgehen der Stadt. Die Forderung der Stadt Hemer beinhaltet, dass die Belastungen, die dem Kreis durch die Märkischen Kliniken entstehen, gerecht verteilt werden müssen: Die Splittung dieser Kosten muss entsprechend der bürgerlichen Inanspruchnahme geschehen. So hat eine erste juristische Einschätzung ergeben, dass es Ansatzpunkte für die Einführung einer differenzierten Kreisumlage gibt.

Das Rathaus der Stadt Hemer.

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