Allgemeine Informationen
Wahlrechtsgrundsätze
Gewählt wird nach den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Wahlperiode
Die Mitglieder des Europaparlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Wahlsystem
Die Europawahl erfolgt als Listenwahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Stimmen
Jede/r Wahlberechtigte hat bei der Europawahl eine Stimme.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet der Europawahl definiert sich in jedem Land der Europäischen Union nach nationalem Recht. Somit ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Wahlgebiet für die Europawahl in Deutschland. Das Wahlgebiet wird durch die Gemeindebehörden in Wahlbezirke unterteilt. In Hemer gibt es 21 Wahlbezirke. Somit werden 21 Wahllokale im Stadtgebiet eingerichtet:
Wahlbezirks-Nr. | Wahllokal | Barrierefreiheit |
1 | Oesetalschule | Ja |
2 | Städt. Kindergarten Birkenweg | Ja |
3 | Brabeckschule | Ja |
4 | Jugend- und Kulturzentrum | Ja |
5 | Hans-Prinzhorn-Realschule | Ja |
6 | Pavillon Schulzentrum Parkstraße | Ja |
7 | Woesteschule | Ja |
8 | Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium | Ja |
9 | Paul-Schneider-Haus | Ja |
10 | Diesterwegschule | Ja |
11 | Autohaus Bichmann | Ja |
12 | Freiherr-vom-Stein-Schule | Ja |
13 | Pfarrheim St. Bonifatius | Ja |
14/1 | Firma Erichsen GmbH & Co. KG | Ja |
14/2 | Dorfgemeinschaftshaus Ispei | Ja |
15/1 | ev. Kindergarten Bredenbruch | Ja |
15/2 | Ihmerter Schule | Ja |
16 | Koch Machinery & Technology GmbH | Ja |
17 | Katholisches Gemeindezentrum Deilinghofen | Ja |
18 | Deilinghofener Schule | Ja |
19 | Gasthof Stenner | Ja |
Wahlberechtigte in Hemer
In Hemer sind ca. 25.933 Personen für die Europawahl wahlberechtigt.
Wahlberechtigung für Deutsche
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigung für Unionsbürger
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Unionsbürger/-innen, die bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament auf Antrag in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohnortsgemeinde eingetragen.
Unionsbürger, die nicht von Amts wegen eingetragen werden, müssen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie an der Wahl teilnehmen möchten. Das Antragsformular finden Sie hier.
Wahlberechtigung für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Deutsche Staatsbürger, die aus dem Ausland wählen möchten, müssen dazu einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet werden am 28.04.2024 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen. Über Ihre Eintragung werden Sie spätestens bis zum 19.05.2024 durch Übersendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 20.05. bis 24.05.2024 im Wahlbüro der Stadt Hemer zur Einsicht bereit.
Ihre Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpersonen
Frau Annika Täger
Raum 102
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Herr Jörn Knipping
Raum 104
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
Dienstag: | 9 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8 bis 13 Uhr |
Samstag: | Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr |