Formulare A - Z
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Zugehörige Dienstleistungen:
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Externer Link - Eine Anzeige über das Service-Portal der Polizei NRW erstatten.
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Externer Link - Einen Hinweis über das Service-Portal der Polizei NRW geben.
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Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden.